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Wertpapierkonzession

Wertpapierkonzession

Mit Schreiben vom 23.05 2018 hat Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH die Zurücklegung der mit Bescheid vom 17.02.2000 erteilten Konzession für die gewerbliche Erbringung der im Konzessionsbescheid angeführten Wertpapierdienstleistungen mit Wirkung vom 31.05.2018 angezeigt.

Gemäß § 6 Abs. 3 WAG 2018 ist das Erlöschen der Konzession von der FMA durch Bescheid festzustellen, welches mit 4.6.2018 erfolgt ist.

Bescheid FMA Konzessionsrücklegung

Für die Kunden von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat bedeutet dies, das nach einer kurzen Zeit die Betreuung wieder in vollem Umfang erfolgt.

Die Kosten und die gesamten Vorschriften sind für ein kleines Unternehmen, wie Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH, auf längerer Sicht nicht tragbar.

Alfred Salzmann